Informationen zum Übertritt

Veröffentlicht in Eltern

Grundlegende Informationen zur Anmeldung und zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Staatlichen Realschule Helmbrechts.

 

Unter folgendem Link stellen Sie den Schulantrag online: 

 

Schulantrag und Beförderungsantrag online

Flyer Übertritt 2025

Zeitraum der Anmeldung für Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule

Anmeldung 05.05. -  09.05.2025 Mo. bis Mi. 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

                                          Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
 
Probeunterricht 13.  bis 15.05.2025 
 
Infotag RS Helmbrechts 18.03.2025 um 17.00 Uhr
 
Anmeldung aus Mittelschule 01.08. sowie 04./05.08.2025 von 8.00 bis 13.00 Uhr


Bitte unbedingt folgende Unterlagen mitbringen:

  • Übertrittszeugnis der Grundschule 
  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Impfbuch mit nachgewiesener Masern-Impfung (zur Einsicht)
  • bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss

Für den Landkreis Kulmbach bitte Folgendes beachten:

Es muss ein Passbild des Kindes für den Beförderungsantrag mitgebracht werden.

https://www.landkreis-kulmbach.de/fileadmin/user_upload/Umwelt-Wirtschaft-Verkehr/OEPNV/365-Euro-Ticket/vgn-bestellschein-verbundpass-ausbildung.pdf

 

Beides, Bestellschein ausgefüllt und Foto bitte zur Anmeldung mitbringen.

II.    Probeunterricht

  • Entfällt bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 4, wenn sie im Übertrittszeugnis als geeignet für den Bildungsweg der Realschule bezeichnet sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU im Höchstfall 2,66 beträgt
  • Schülerinnen und Schüler, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU einen Durchschnitt von 3,00 und schlechter haben, müssen am Probeunterricht teilnehmen.
  • Er betrifft die Fächer Deutsch und Mathematik und findet vom 13.  Mai bis 15. Mai 2025 statt
  • Der PU ist grundsätzlich bestanden, wenn in einem Fach mindestens die  Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreicht wurde
  • Bei Schülerinnen und Schülern, die in beiden Fächern die Note 4 erreichen, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind die Realschule besucht.
  • Wird in einem der Fächer des Probeunterrichts auch nur einmal die Gesamtnote 5 oder 6 erzielt, ist kein Übertritt möglich.


Bitte beachten für Übertritt nach 5. Klasse Mittelschule:
Es gibt seit einigen Jahren keinen Probeunterricht für die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse der Mittelschule mehr. Sie können jedoch in die 5. Klasse der Realschule übertreten, wenn sie im Jahreszeugnis der 5. Klasse der Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik im Höchstfall einen Durchschnitt von 2,5 haben und als für die Realschule geeignet bezeichnet sind.

Anmeldetermin für diese Kinder ist

01.08. sowie 04./05.08.2025 von 08.00 h bis 13.00 h (erste Woche in den Ferien);