Regeln für das Zusammenleben an unserer Schule
Hier die Regeln, die an unserer Schule gelten sollen: Als zeitgemäße Hausordnung sollen sie das Zusammenleben an unserer Schule bestimmen und den gegenseitigen respektvollen Umgang in der Schulfamilie erleichtern.
Ich bin Mitglied der Schulgemeinschaft der Staatlichen Realschule Helmbrechts und übernehme deshalb Verantwortung
- für mich und alle anderen Mitglieder dieser Schulgemeinschaft
- für das Ansehen meiner Schule
- für die Gegenstände und Räume, die ich hier benutze.
Unser gemeinsames Ziel ist es,
- dass Lehren und Lernen gut funktionieren und
- dass eine Schulgemeinschaft entsteht, in der sich jeder wohl fühlt.
Das zwischenmenschliche Verhalten prägt eine Gemeinschaft. Wesentliche Voraussetzungen sind dabei Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Ich bin mir bewusst, dass meine eigene Freiheit dort endet, wo die Freiheit eines andern beeinträchtigt wird. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte sind unvermeidlich, ihre Klärung sollte in einem Gespräch außerhalb der Unterrichtszeit gesucht werden.
Weiterhin trage ich mit dazu bei, dass die folgenden Grundsätze eingehalten werden:
- Schüler und Lehrer beginnen den Unterricht pünktlich.
- Essen und Trinken sind mir während des Unterrichts in der Regel nicht gestattet.
- Unterrichtsfremde Gegenstände bringe ich nicht mit, sie können von der Lehrkraft abgenommen werden.
- Mein Handy ist – wie ebenso andere digitale Speichermedien - im Unterricht und auch in den Pausen stets abgeschaltet. Wenn ich aus wichtigen Gründen anrufen muss, so hole ich erst die Erlaubnis einer Lehrkraft dazu ein. Dies gilt aus Sicherheitsgründen auch für die Sportstätten, den Platz davor und die Wege von der Schule zur jeweiligen Sportstätte und zurück.
- Ich verschließe mitgebrachte Flaschen fest und bewahre sie sicher auf.
- Meinen Müll entsorge ich getrennt.
- Am Ende der Unterrichtszeit verlasse ich einen sauberen Arbeitsplatz und es ist selbstverständlich, dass ich meinen Stuhl hoch stelle.
- Beim ersten Gong begebe ich mich zum jeweiligen Lehrerraum oder zur Sport- bzw. Schwimmhalle.
- In den Pausen halte ich mich nur in den speziellen Pausenbereichen auf. Dies sind die Gänge, die Cafeteria, die gepflasterten Bereiche des Pausenhofs und das Basketballfeld. Alle rot markierten Bereiche sind als Aufenthaltsort verboten; das sind besonders die Zugänge zu den Brandschutztreppen, die Treppen, die Vorräume zu den Toiletten, der Fußballplatz, der Fahrradunterstand und das Biotop.
- Besonders in den Pausen beachten wir unsere Werteregeln. Dazu gehören auch die getrennte Entsorgung von Abfällen und das ordentliche Anstellen beim Pausenverkauf.
- Ich trage in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen nur solche Kleidung, die keine möglichen Rückschlüsse auf eine eventuelle extreme Meinung zulässt.
- Allzu freizügige Kleidung wird nicht toleriert.
Sollte ich durch störendes Verhalten auffallen, so liegt die Reaktion darauf in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft. In einem Konfliktfall beachte ich genauso wie die Lehrkräfte die Grundregeln von Höflichkeit gegenseitiger Rücksichtnahme und Fairness.
Mir ist bewusst, dass an unserer Schule besonderer Wert auf die folgenden Punkte gelegt wird:
- Nach § 41 Absatz 1 der Realschulordnung sind den Schülern der Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken und nach Art. 80 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes das Rauchen innerhalb der Schulanlage sowie bei verbindlichen Schulveranstaltungen untersagt. Sollte ich gegen diese Regelung verstoßen, erhalte ich eine Ordnungsmaßnahme in Verbindung mit einer Erziehungsmaßnahme (z.B. einenVerweis und eine sachbezogene Nacharbeit).
- Ich suche die Toilette während des Unterrichts nur in dringenden Fällen auf. Ich trage dadurch mit dazu bei, dass die Toiletten keinesfalls als Aufenthaltsräume genutzt werden. Sie werden deshalb während der Pausen verstärkt kontrolliert.
- Ich halte meine Pflichten ein. Dazu gehört die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen. Sollte ich aus zwingenden Gründen nicht oder nicht pünktlich erscheinen können, so sorge ich dafür, dass die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes informiert wird. „Unverzüglich“ heißt hier: Die telefonische Entschuldigung erfolgt nach Möglichkeit bis 07.40 Uhr, eine schriftliche Entschuldigung wird innerhalb von zwei Tagen abgegeben. Versäumten Unterrichtsstoff muss ich selbstständig so rasch wie möglich nachholen.
- Verspätetes Erscheinen im Unterricht, das von mir selbst verschuldet wurde, kann dazu führen, dass ich die versäumte Unterrichtszeit nachholen muss.
- Sollte ich unentschuldigt fehlen, so bin ich verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff in der unterrichtsfreien Zeit nachzuholen. Zusätzlich erhalte ich einen verschärften Verweis, im Wiederholungsfall oder beim Fehlen an mehreren Tagen muss ich mich vor dem Disziplinarausschuss der Schule verantworten. Versäume ich durch das unentschuldigte Fehlen einen angekündigten Leistungsnachweis (Schulaufgabe oder Kurzarbeit), dann erhalte ich die Note 6.
- Mir ist bekannt, dass bei sich häufenden Schulversäumnissen oder Zweifeln an einer Erkrankung die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attestes verlangen kann.
Ich weiß, dass die Hausaufgaben besonders wichtig sind:
- Sie werden gestellt, um den Lehrstoff einzuüben und mich zu eigener Tätigkeit anzuregen.
- Ich trage sie immer in mein Aufgabenheft ein.
- Die Erledigung der Hausaufgaben und die Vorbereitung auf den Unterricht - dazu gehört auch die Bereithaltung der nötigen Arbeitsmittel - zeigen, dass ich in der Lage bin, selbstverantwortlich zu handeln.
- Wenn ich die Hausaufgaben nicht oder nur unvollständig bzw. schlampig anfertige oder wenn ich Arbeitsmittel vergesse, erhalte ich eine Nacharbeit.